Parcoursregeln
Schießordnung für den Bogenparcours Forbach
Wertung nach IFAA-Regeln: Maximal 3 Schüsse pro Ziel, bis ein Treffer erzielt wird.
Der Parcours darf mit allen Arten von Bögen benutzt werden. Armbrustschießen ist
nicht gestattet.
Blasrohrschießen ist nur mit Pfeilen mit Edelstahlspitzen erlaubt. Ein Schießen mit Carbonspitzen oder Needle-Darts ist verboten.
Vor dem Schießen bitte den festen Sitz der Edelstahlspitzen prüfen.
(für Pfeilebauer - dauerelastischen Sekundenkleber verwenden!)
Die Verwendung von Jagd- oder Mittelalterspitzen ist verboten.
Als Öffnungszeiten für die Benutzung gilt ganzjährig von 06:00-22:00 Uhr.
Bei nicht ausreichender Sicht, Nebel o.ä. darf nicht geschossen werden.
Die Benutzung für Mitglieder des Schützenvereins Forbach ist kostenlos. Gäste
können den Parcours gegen Entrichtung eines Entgelts gemäß der aushängenden
Gebührentabelle nutzen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den
Parcours nur in Begleitung eines aufsichtführenden Erwachsenen begehen.
Das Mitführen von Hunden auf dem Parcours ist gestattet.
Gastschützen müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
Benutzer haben sich vor dem Start mit vollständigem Namen anzumelden. Für
Gruppen ist ein Verantwortlicher unter Angabe der Teilnehmerzahl einzutragen.
Das Benutzungsentgelt ist direkt im Schützenhaus oder außerhalb der
Öffnungszeiten in die Parcourskasse am Haus mit der Anmeldung zu entrichten.
Das Benutzungsentgelt umfasst auch die Benutzung des Einschießplatzes.
Der Parcours darf nur in vorgegebener Richtung begangen werden. Die Ziele sind
ausschließlich von den Abschussmarkierungen in der vorgegebene Richtung zu
beschießen.
Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich. Es
darf nur geschossen werden, wenn Schießbahn und Gefahrbereich erkennbar frei
sind.
Gruppen von mehr als zwei Personen müssen eine Aufsicht für das Schießen
bestimmen. Die Teilnehmer können sich in der Aufsicht abwechseln.
Beim Pfeile holen oder suchen nach Fehlschüssen muss die Schießbahn so
gekennzeichnet werden, dass für nachfolgende Bogenschützen ersichtlich ist, dass
das Ziel nicht zum Abschuss freigegeben ist.
Das Schießen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten. Auf dem gesamten
Parcours gilt Rauchverbot. Auf andere Waldbesucher ist Rücksicht zu nehmen,
unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
Stabiles Schuhwerk und angepasste Bekleidung sind empfehlenswert. Die Nutzung
der Parcourswege erfolgt auf eigene Gefahr. Es handelt sich um natürliches
Gelände, die Wege sind nicht gesichert oder geräumt.
Vorsicht Rutschgefahr.
Anfallender Müll, Pfeilbruch etc. ist vom Verursacher mitzunehmen und
ordnungsgemäß zu entsorgen.
Es ist strikt verboten auf lebendes Wild zu schießen.
Es ist den Nutzern untersagt Änderungen am Parcours vorzunehmen.
Beschädigungen und Zwischenfälle jeglicher Art sind unverzüglich dem
Schützenverein Forbach zu melden.
Die Parcourseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und die Pfeile möglichst
schonend aus den Zielen zu entfernen. Sinngemäß gilt dies auch für die umgebende
Landschaft, deshalb sind nur die vorgegebenen Pfade zu benutzen.
Die Sicherheitsregeln des DSB für Bogensportanlagen gelten sinngemäß.
Allen Nutzern wünschen wir viel Vergnügen auf unseren Anlagen!